
Gerinnungsambulanz mit Hämophiliezentrum
In der Gerinnungsambulanz mit Hämophiliezentrum wurden seit 1994 über 65.000 neue Patienten und Patientinnen mit Blutungs- oder Thromboseleiden bereits diagnostiziert und behandelt. Aktuelle Veranstaltungen, wie das jährliche Ssymposium "Aktuelles zur Blutung und Thrombose" finden Sie hier.
Sie befinden sich hier:
Zudem ist die Gerinnungsambulanz ein wichtiger Bestandteil der Hämophilietherapie in der Charité.
Die verantwortlichen Ärzte (Priv.-Doz. Dr. med. J. Koscielny und Priv.-Doz. Dr. U. med. Kalus) besitzen sämtlich die Zusatzausbildung zum Hämostaseologen (Gerinnungsspezialist) und sind auch aktuell in zahlreichen nationalen und internationalen Leitlinienkommissionen zur Diagnostik und Behandlung von Gerinnungsstörungen tätig.
Die Landesärztekammer Berlin hat diesen Bereich als Ausbildungsstätte zum Hämostaseologen und/oder Transfusionsmediziner anerkannt.
Klinisch-diagnostisches Spektrum
In der hämostaseologischen Ambulanz (Gerinnungsambulanz) des Ambulanten Gesundheitszentrums (AGZ) der Charite werden Patienten und Patientinnen vor allem mit folgenden Erkrankungen diagnostiziert und behandelt:
- Thromboseneigung
- Tiefe Beinvenenthrombose und Lungenembolie
- Schwangerschaftskomplikationen bei Übergerinnbarkeit (z.B. Fehlgeburtsneigung)
- familiäre Häufung thrombotischer Erkrankungen
- Überwachung der Wirksamkeit von gerinnungshemmenden Medikamenten nach Herzinfarkt oder Schlaganfall
- medikamentenbedingte Thrombosen
- Blutungsneigung
- Hämophilie A (Bluter-Krankheit)
- Hämophilie B
- von-Willebrand-Syndrom (vWS)
- Störungen der Blutplättchen-Funktion (Thrombopathien)
- andere angeborene oder erworbene Blutungsleiden
- medikamentenbedingte Blutungen
Die notwendige Spezial-Diagnostik wird in den Apparategemeinschaften mit dem ZTB und Labor Berlin vorgenommen.
Zudem ist die Gerinnungsambulanz mit Hämophiliesprechstunde nach QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer zertifiziert.
Nach Prüfung durch das "European Haemophilia Network" (EUHANET) ist der Bereich im Verbund mit der Hämatologie, Innere Medizin, Virchow Klinikum (CVK), Leitung Frau Dr. med. Michaela Schwarz, und dem Hämophiliezentrum für Kinder, Virchow Klinikum (CVK), Leitung Frau Dr. med. Susanne Holzhauer, als ein "European Haemophilia Comprehensive Care Centre" (EHCCC) im Jahr 2018 gemeinsam zertifiziert worden.
Diese Bereiche bzw. deren Leitungen sind hier online zu erreichen:
Hämatologie, Innere Medizin, Virchow Klinikum (CVK), Leitung Frau Dr. med. Michaela Schwarz
Hämophiliezentrum für Kinder, Virchow Klinikum (CVK), Leitung Frau Dr. med. Susanne Holzhauer
Folgende erfahrene medizinische Fachangestellte ergänzen unser Team - verantwortliche Schwester und MFA:
Fr. Kerstin Glahn, Fr. Mandy Ammoneit.
Kontakt und Terminvereinbarung
Ort: CCM, Luisenstraße 12-13, Etage: 0 (Erdgeschoß), Durchgang Café Frau Schneider, Anmeldung Raum: 2592 K1 004
Annahme: t: +49 30 450 525 157, f: +49 30 450 525 913
Leitung: Priv.-Doz. Dr. med. J. Koscielny, Priv.-Doz. Dr. med. U. Kalus
Verantwortliche Schwester und MFA: Fr. Kerstin Glahn, Fr. Mandy Ammoneit
E-mail: gerinnungsambulanz(at)charite.de
Sprechstunde: werktags 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Frage- und Aufklärungsbögen: Bitte ausfüllen und zum Termin mitbringen !
Terminvereinbarung
Sie haben zu folgenden Zeiten die Möglichkeit telefonisch einen Termin in unserer Ambulanz zu vereinbaren :
Montags – Donnerstags 08:30-10:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
Außerhalb dieser telefonischen Sprechzeiten oder wenn das Telefon "besetzt" sein sollte, können Sie uns gerne auch eine E-mail senden unter: gerinnungsambulanz(at)charite.de
Diese E-mails werden mehrmals täglich abgerufen, geprüft und beantwortet.
Terminabsage
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen rechtzeitig vor Ihrem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-mail ab !
Damit geben Sie anderen Patienten, insbesondere in Akutfällen, die Möglichkeit, einen früheren Termin in unserer Sprechstunde zu erhalten.
Checkliste für Ihren Termin - was wir benötigen
· Gültige Versichertenkarte mit aktueller Wohnadresse (GKV, PKV), gültiger Personalausweis (PKV)
· Überweisung für das aktuelle Quartal ! (GKV)
· Wichtig: Vorbefunde (Arztbrief, Laborergebnisse etc.) mitbringen !
· Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben wir KEINEN Zugang zu anderen Kliniken der Charité, um dort Befunde oder Briefe von Ihnen einzusehen !
· Wenn möglich, bringen Sie die ausgefüllte Patientenfragebögen mit zu Ihrem Termin (bitte nur mit BLAUER Schriftfarbe ausfüllen - nicht in schwarzer Farbe)
· Bitte halten Sie für die telefonische Terminvereinbarung, ihren Medikamentenplan bereit ! (insbesondere "Blutverdünner", gerinnungshemmende Medikamente)
· Essen und Trinken dürfen und sollen Sie bitte !
Da eine spezifische Blutentnahme ansteht, trinken Sie bitte ausreichend !
Leitung
Leiter mit KV-Sitz (AGZ) und Oberarzt (ZTB)


QEP-Zertifikat
European Haemophilia Comprehensive Care Centre (EHCCC) - Zertifikat
Patienteninformationen
Im aktuellen Flyer, den Sie auf der Seite runterladen können, finden Sie alle notwendigen Informationen. Zudem sollte folgendes grundsätzlich beachtet werden:
Vorbefunde vom überweisenden Arzt sollten in Kopie mitgebracht werden.
Grundsätzlich dürfen sich die Patienten während des ambulanten Vorstellungstermins nicht zeitgleich in stationärer Behandlung befinden.
Erst nach oder vor einem stationärem Aufenthalt dürfen sich die Patienten ambulant vorstellen.
Eine Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist für gesetzlich krankenversicherte (GKV) Patienten nicht möglich!
GKV - gesetzlich Krankenversicherte
Gesetzlich krankenversicherte (GKV) Patienten müssen neben einer aktuell gültigen Chipkarte einen gültigen Überweisungsschein (gelber Überweisungsschein 06-02) vom Hausarzt, Internisten, einem anderen Facharzt oder einem anderen überweisungsberechtigten (niedergelassenen) Arzt mitbringen.
PKV - privat Krankenversicherte
Privatversicherte oder Wahlleistungspatienten benötigen nur eine aktuell gültige Chipkarte oder einen aktuellen Personalausweis, wenn die private Krankenversicherung keine Chipkarte ausstellt. Privatversicherte mit einem Basistarif oder einem Ausschlusstarif benötigen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenkasse.
Patienten ohne Krankenversicherung in Deutschland
Patienten, die nicht in Deutschland krankenversichert sind und/oder keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können nur gegen Vorkasse behandelt werden und benötigen einen Vertrag mit dem AGZ oder ggf. mit der Charité International.